INITIATIVE für anerkannte Opfer fürsorgerischer-administrativer Zwangsmassnahmen der Schweiz fordern den Erhalt von Ergänzungsleistungen ohne Indexierung im Ausland.
- Die Schweiz, die Verursacherin von Leid und Not, verantwortlich für das Leben unter der Armutsgrenze in der Schweiz.
- Mit minimaler Rente- und Ergänzungsleistung leben wir in der Schweiz in sozialer Armut, Ungerechtigkeit, im sozialen Abseits der Gesellschaft. Die finanziellen Leistungen der SVA sind nicht ausreichend, um am sozialen Leben teilzuhaben. Ohne EL-Leistungen der SVA auch im Ausland zu erhalten, wird uns eine Auswanderung vom Staat der Schweiz unmöglich gemacht.
- Die progressive Teuerung in der Schweiz von Miete, Stromkosten, Telekommunikationskosten, Gesundheitskosten etc. sperrt uns Opfer finanziell in unserer gemieteten Wohnung ein. Diese systematische Willkür von Bund und Behörden kommt einem organisierten Genozid gleich und verunmöglicht jegliche Teilnahme am sozialen Leben. Das ist moralisch verwerflich und defekt. Solche Machenschaften verstossen gezielt gegen das Recht der schweizerischen Verfassung, Freiheit, Gleichheit und Selbstbestimmung. Jeder Bürger in der Schweiz hat das Anrecht auf die Rechte der schweizerischen Verfassung. Diese Rechte werden uns Opfern der Schweiz schon das ganze Leben lang systematisch vom schweizerischen Staat aberkannt, bis zum heutigen Tag.
- Die Schweiz muss endlich die gesetzliche Verantwortung für Ihre Taten und Verbrechen an den Opfern der Schweiz finanziell mit einer nachhaltigen Lösung übernehmen. In der Bundesfassung der Schweiz steht geschrieben, dass wer schädigt, den Schaden gemäss dem Verursacherprinzip bezahlen und diese Personen entschädigen muss. Auch der Staat der Schweiz ist an dieses Gesetz gebunden. Vor dem schweizerischen Gesetz sind wir alle gleich. Weshalb wird uns Opfern der Schweiz dieses Recht vom Verursacherprinzip nicht zugestanden? Es kann nicht sein, dass Freunde und Angehörige der Opfer der Schweiz diese Verantwortung solidarisch übernehmen. So wie damals in der Anstalt, so auch heute, ohne Aussicht auf eine Flucht diesem Wahnsinn der Schweiz zu entkommen, finanziell, sozial weggesperrt bis zu unserem Tod.
Das Verbrechen gegen die Menschenrechte: Fürsorgerische Zwangsmassnahmen nach altem Recht, klicke auf das Bild und lese auf humanrights.ch

Bis heute werden Kinder unrechtmässig, gegen Ihren Willen von den Behörden der Schweiz in Anstalten und Erziehungsheimen zur Umerziehung und Traumatisierung weggesperrt.
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Trailer „J’étais un enfant qu’on voyait pas“
Hier geht es zum vollständigen Film „J’étais un enfant qu’on voyait pas“

21.11.2018_Reportage TV-GLOBO NEWS „INFÂNCIAS ROUBADAS„

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweizhttps://www.empirio.de/s/lcV21hhiY2
Anerkannte Opfer der Schweiz fordern den Erhalt von Ergänzungsleistungen ohne Indexierung im Ausland
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Was für gut verfasste und stimmige Texte von einem neuen und frischen Team! Es ist gut, dass es auch „ausserhalb von Fluris“ Gnaden Initiativen gibt für Fakten, welche von der offiziellen Schweiz ignoriert werden. Meinerseits sind es auch die Qualen, welche wir von der Zweiten Generation zu erleiden haben. Ich machte anlässlich unseres 1. Kongresses für ehemaligen Heim- und Verdingkinder in meinem Eingangsreferat darauf aufmerksam und in der Folge immer und immer wieder. Die Politiker, Historiker und weitere Verantwortliche fanden „diesen Aspekt“ zwar immer „hochinteressant und wichtig“. Offizell anerkannt wurden wir NIE!
Liebe Heidi,
Danke für Deinen Beitrag zu diesem Thema. Dein Engagement unterstützt Betroffene zu diesem Thema nicht weiter zu schweigen, sondern sich gegen die andauernde Willkür und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an uns Betroffenen in der Schweiz zu wehren.
nicht nur die körperlichen und seelischen Misshandlungen welche wir in den Heimen und Anstalten erfahren mussten, waren und sind bis heute eine schwere Last für uns. Sondern auch die Fremdbestimmung welche uns bis heute begleitet ist eine Last, welche kaum zu tragen ist. Denn diese Fremdbestimmung von damals hat nicht zuletzt für viele unter uns zur Folge, dass wir im Berufsleben keinen Fuss finden konnten, Dass uns ein Berufsweg, welcher den uns natürlich gegebenen Fähigkeiten entsprechen würde, verschlossen blieb, respektive unmöglich gestaltet wurde. Weshalb wir heute durch die finanzielle Not und konstante Existenzängste erneut, oder immer noch fremdbestimmt leben müssen. Wir können nicht unter die Menschen um am finanziellen Leben teilnehmen zu können, weil das Geld dafür fehlt. Urlaub in einem anderen Land zu machen, oder Reisen zu können, sind für viele unter uns nur Wunschdenken. Fallen Reparaturen an, oder kommen die Jahresendabrechnungen bedeutet dies wieder schlaflose Nächte. Und dann will das selbe System, welches uns unserer Kindheit und unserer Jugend beraubt hatte auch noch andauernd etwas von uns.
Jeder Mensch würde es als absolut absurd erachten, wenn ein Vergewaltiger gegenüber dessen Opfer noch Forderungen stellen könnte. Doch weshalb scheinen in unserem Fall die Dinge anders zu liegen?!
Was wir erhalten entspricht sowieso nur dem Existenzminimum der Schweiz, womit wir aber anderswo besser leben könnten. Was also würde es für die öffentlichen Kassen für einen Unterschied machen, ob wir das Geld nun hier, oder im Ausland beziehen?! Für die öffentlichen Kassen würde dies keinen Unterschied bedeuten, doch uns würde es einen lebenswerten Lebensabend ermöglichen. Und natürlich würden wir auch in einem anderen Land Verpflichtungen nachkommen müssen. Doch dies nicht gegenüber einem Land, welches uns ein Leben lang nur geschädigt und mit den Füssen getreten hat.
Trotz den Ergebnissen der Forschung aus welchen auch hervor geht, dass die bisher erfolgten Leistungen nicht genügen würden, hält man beim Bund die Sache für abgeschlossen. Für all die welche heute noch leben ist dies aber sicherlich nicht so und das Leiden geht für viele weiter.
Bei dem Schriftverkehr mit dem Büro von Frau Bundesrätin Baume-Schneider wurden wir zuerst einmal ganz grobschlächtig abgewimmelt. Dies mit der Begründung, dass unser Begehren nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und somit nicht umsetzbar sein würde..
Was nicht den Tatsachen entspricht, was bereits durch das Vorhandensein bereits existierender Sonderregelungen belegt wird.
Wir werden uns nicht abwimmeln lassen und weiterhin an unserem Begehren festhalten
Toll das man sich einsetzt endlich. Denn auch ich bin ein Verdingkind also auch ein Opfer der Zwangsfremdplatzierung.
Leider werden wir noch zu wenig unterstützt seis Seiten der IV oder EL.
Auch mir würde es im Ausland besser gehen da ich unter psychischen wie auch physischen Problemen leide., darum befürworte ich auch das endlich für uns was getan wird.
Die Schweiz muss endlich die gesetzliche Verantwortung für Ihre Taten und Verbrechen an den Opfern der Schweiz finanziell mit einer nachhaltigen Lösung übernehmen. In der Bundesfassung der Schweiz steht geschrieben, dass wer schädigt, den Schaden gemäss dem Verursacherprinzip bezahlen und diese Personen entschädigen muss
DESHALB FORDERN WIR SOZIALE GERECHTIGKEIT, DIE UMVERTEILUNG VON VERMÖGEN FÜR UNSERE SOZIALE GESUNDHEIT, DAS GRUNDEINKOMMEN IM AUSLAND, ALS AUCH IN DER SCHWEIZ FÜR ANERKANNTE OPFER FÜRSORGERISCHER, ADMINISTRATIVER ZWANGSMASSNAHMEN DER SCHWEIZ ZU ERHALTEN.
Inzwischen hat einiges an Kommunikation zwischen uns und diversen Instanzen stattgefunden. Doch leider stösst unser Anliegen wie erwartet an einigen Stellen auf wenig Interesse. Was aber nicht bedeutet, dass kein Fortschritt in unserer Sache zu verzeichnen sei. Denn ein Postulat zu unserem Begehren wird eingereicht und auf die unsachgemässen Aussagen welche wir von zwei Stellen erhielten, haben wir mit einer Berichtigung reagiert. Nun gilt es bazuwarten, was von diesen Seiten noch kommen wird.
Wir hatten zudem auch das Glück dass auch in einem ausgezeichneten Zeitungsartikel der BZ unser Anliegen zur Sprache kam. Und wir werden auch weiterhin die Medien, sowie auch alle entsprechenden Instanzen auf unser Begehren ansprechen.
Bund und Kantonen würde es keine Mehrkosten verursachen unser Begehren gutzuheissen, für uns aber würde es einen Weg in einen Lebenswerten Lebesnabend eröffnen.
„Wenn Geld aufhört zu kontrollieren, beginnt das Leben.“
Finanzielle Freiheit beginnt nicht auf dem Konto.
Sie beginnt in dem Moment, in dem ein Mensch aufhört, aus Angst zu leben.
Wenn Geld nicht mehr bestimmt, wer du bist, sondern nur noch was möglich ist, verändert sich etwas Tiefes. Gedanken werden ruhiger. Entscheidungen klarer. Der innere Druck, funktionieren zu müssen, fällt ab. Du wachst nicht mehr auf, um zu überleben – sondern um zu gestalten.
Finanzielle Freiheit ist keine Gier.
Sie ist Raum.
Raum, Nein zu sagen.
Raum, Ja zu dir selbst zu sagen.
Raum, deiner Intuition zu folgen, statt Rechnungen hinterherzulaufen.
Ein freier Mensch denkt anders.
Er handelt nicht aus Mangel, sondern aus Überzeugung.
Er teilt, weil er kann – nicht, weil er muss.
Er baut, weil er glaubt – nicht, weil er flieht.
Und genau hier wird aus individueller Freiheit eine Bewegung.
Wenn Menschen aufhören, gegeneinander zu kämpfen, weil sie genug haben, beginnen sie, miteinander zu erschaffen. Ehrlichkeit wird wieder möglich. Loyalität wird wertvoll. Gemeinschaft wird real.
Eine Bewegung für finanzielle Freiheit ist immer auch eine Bewegung für Würde.
Für Selbstverantwortung.
Für ein Leben, das nicht von Systemen kontrolliert wird, sondern von Bewusstsein.
Denn ein Mensch, der frei ist, ist schwer zu manipulieren.
Und viele freie Menschen zusammen … Verändern die Welt.
Nicht laut.
Nicht aggressiv.
Sondern still, klar und unaufhaltsam.
Das ist keine Utopie.
Das ist eine Entscheidung.
Die Folgen dieser erlittenen „fürsorgerischen“ Zwangsmaßnahmen bleiben nicht allein bei den direkt Betroffenen. Es weitet sich aus auf spätere familiäre, freundschaftliche oder Liebesbeziehungen, die direkt oder indirekt unter den Folgen der frühkindlichen Mißhandlung der jeweiligen Verdingkinder-PartnerInnen zu leiden haben. Das Thema ist also auch mit der „letzten Generation“ nicht irgendwann beendet, sondern setzt sich im familiären Kontext weiter fort. Vielleicht dauert es noch Generationen, bis man sagen kann, es habe keine zerstörerischen Auswirkungen mehr.
Wir würden uns sehr darüber freuen, noch mehr Unterschriften zu erhalten, welche wir der bereits eingereichten Petition dann nachreichen würden. Und ja, dies entspricht nicht dem üblichen Weg, doch wir alle sind schon in fortgeschrittenem Alter und die Zeit drängt. Doch wie wir alle wissen, mahlen die Mühlen des Bundes langsam, weshalb wir uns zu diesem Weg entschlossen haben.
https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/petitionen/petitionenbr/petitionenbr2026.html
März 2026
Es wurde von einer Aufarbeitung gesprochen, welche dem Volk als vorbildlich verkauft wurde. Tatsache aber ist, dass zwar einige Ausstellungen und Projekte ähnlicher Art unterstützt wurden. Doch wenn es um Massnahmen geht, welche für die Opfer von greifbarem Nutzen sind, ist kaum etwas zu bemerken. Wobei 25‘000.- Franken natürlich keine Peanuts sind, doch stellt man dies in Verhältnis zu dem Schaden, dann erweist sich dieser Betrag viel mehr als eine Beleidigung. Und es sollte auch nachdenklich stimmen, wenn Personen, welche den Wert deren Arbeit mit einer jährlich sechsstelligen Summe evaluieren gleichzeitig der Ansicht sind, dass für eine geraubte Kindheit 25‘000.- Franken angemessen sein würden.
Ja, mit Geld lässt sich nichts ungeschehen machen, doch leiden heute viele unter uns unter konstanten Existenzängsten gepaart mit vielen Trigger Momenten. Oder die erlittenen Misshandlungen haben gesundheitliche Folgen, welche anderswo gelindert werden könnten, doch die Möglichkeit auszuwandern bleibt verschlossen, weil das Geld dafür fehlt.
Sobald es ums Geld geht, wird gemauert und von den vielen schönen Worten des Bedauerns ist nichts mehr zu bemerken. Weshalb wir zu einem Begehren gelangt sind, welches keine Mehrbelastung der öffentlichen Kassen zur Folge haben würde. Für einige unter uns aber eine Tür zu einem lebenswerten Lebensabend eröffnen könnte.